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Geschenkgutschein 50

50,00 

Geschenkgutschein per Post

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Sie wissen noch nicht was sie schenken wollen, oder kennen den Geschmack des zu Beschenkenden nicht?

Dann verschenken sie doch einfach einen Gutschein.

Wir verschicken den Gutschein per Post.

Auf der Rückseite steht ein Code, der online eingelöst werden kann.

 

 

 

 

Steuerliche Behandlung von Gutscheinen
Die steuerliche Behandlung der Einzweck-Gutscheine hat sich zum 1. Januar 2019 geändert.
Stehen der Ort der Lieferung und die geschuldete Steuer für die Leistung, die mit dem Gutschein erworben werden kann, fest, muss die Umsatzsteuer bereits für den Kauf des Gutscheins abgeführt werden und nicht erst, wenn der Gutschein eingelöst wird.
Was ist ein Einzweck-Gutschein?
In Abs. 14 wird dann definiert, was ein Einzweck-Gutschein ist und wie dieser umsatzsteuerrechtlich zu behandeln ist:
Ein Gutschein im Sinne des Absatzes 13, bei dem der Ort der Lieferung oder der sonstigen Leistung, auf die sich der Gutschein bezieht, und die für diese Umsätze geschuldete Steuer zum Zeitpunkt der Ausstellung des Gutscheins feststehen, ist ein Einzweck-Gutschein.
Überträgt ein Unternehmer einen Einzweck-Gutschein im eigenen Namen, gilt die Übertragung des Gutscheins als die Lieferung des Gegenstands oder die Erbringung der sonstigen Leistung, auf die sich der Gutschein bezieht.
Überträgt ein Unternehmer einen Einzweck-Gutschein im Namen eines anderen Unternehmers, gilt diese Übertragung als Lieferung des Gegenstands oder Erbringung der sonstigen Leistung, auf die sich der Gutschein bezieht, durch den Unternehmer, in dessen Namen die Übertragung des Gutscheins erfolgt.
Wird die im Einzweck-Gutschein bezeichnete Leistung von einem anderen Unternehmer erbracht als dem, der den Gutschein im eigenen Namen ausgestellt hat, wird der leistende Unternehmer so behandelt, als habe er die im Gutschein bezeichnete Leistung an den Aussteller erbracht.
Die tatsächliche Lieferung oder die tatsächliche Erbringung der sonstigen Leistung, für die ein Einzweck-Gutschein als Gegenleistung angenommen wird, gilt in den Fällen der Sätze 2 bis 4 nicht als unabhängiger Umsatz.